Carta Mensch Kapitalrente

Sie bestimmen welchen Anforderungen Ihre Rente genügen soll. So kann durch die schon erwähnte Leibrentenzusage eine progressive Rente, eine aufgeschobene Rente oder beispielsweise eine Rentengarantie im Todesfall etc. vereinbart werden. Genauso auch eine dynamische Anpassung an die Preisentwicklung und Hinterbliebenenrenten. Jede Rente wird einzeln vereinbart, nicht nach festen Tarifen und mathematischen Formeln der Versicherungswirtschaft – daher sind wir sehr flexibel und können auch Sonderwünsche erfüllen.

Bei Zustiftung in die gemeinnützige Schwesterstiftung können auch Renten nach §58 Abs. 6 der Abgabenordung gezahlt werden. Die Renten werden aus dem Ertrag finanziert und haben den Vorteil der Spendenbescheinigung und diese kann steuerlich abgesetzt werden. Eine weitere Lösung hierbei ist die Stiftung mit Auflage, ebenfalls mit Steuergutschrift auf einen großen Teil der Einzahlung.

Bei dieser Form der der Kapitalhingabe bedeutet dies für den Stifter, dass er schon zu Lebzeiten bestimmen kann, für welchen Zweck er die Mittel verwenden will, die wegen Todesfall nicht mehr für Leibrenten ausgezahlt werden. Die Leistungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

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